AGB

Stand 01.02.2019

Die hier beschriebenen AGB der CertVision GmbH – nachfolgend „CertVision“ genannt – gelten für alle Leistungen der CertVision.  

CertVision erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. 

Bevor Sie die Leistungen der CertVision oder den Dienst des CertVision NormTrackers bestellen und nutzen, bitten wir Sie darum, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzulesen. Sie sind an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) der CertVision  

durch den Zugriff auf den NormTracker gebunden. 

1. Vertragspartner 

(1) Vertragspartner sind die CertVision GmbH, Schnieglinger Straße 26, 90419 Nürnberg (Registergericht Nürnberg HRB 35917) und der Kunde. 

(2) Als Kunden zählen Anwender des CertVision NormTrackers. Kunde ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem geschäftlichen Zweck abschließt. 

2. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

(1) Nutzen Sie den Dienst im Namen einer Organisation, erklären Sie und sichern Sie zu, dass Sie zur Vertretung der Organisation ordnungsgemäß bevollmächtigt sind und dass Sie die AGB auch im Namen der Organisation akzeptieren. 

(2) Wir weisen darauf hin, dass sich die AGB mit der Zeit verändern können. Alle Verträge unterliegen den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden AGB die Ihnen mit dem Vertragsangebot zugehen. Sie können die aktuellste Version der AGB jederzeit bei uns anfragen und unter: https://www.certvision.de/agb/ einsehen. 

(3) Bitte nutzen Sie den Dienst des NormTrackers nicht, wenn die Organisation, die Sie vertreten, oder Sie selbst dieser Vereinbarung nicht zustimmen. 

3. Angebot und Vertragsabschluss 

(1) Die von der CertVision erstellten Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Erst Aufträge/Bestellungen stellen Anträge im Sinne von §§ 145ff. BGB dar. Zum Vertragsschluss bedarf es immer der schriftlichen oder fernschriftlichen Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) von Seiten der CertVision. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Annahmeerklärung auch durch eine Rechnungslegung ersetzt werden. 

(2) Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. 

(3) Die CertVision behält sich vor, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler jederzeit in den AGB zu berichtigen und darüber zu informieren. 

(4) ln Angeboten oder Auftragsbestätigungen enthaltene Zeichnungen und Abbildungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sofern nicht eine bestimmte Beschaffenheit schriftlich ausdrücklich zugesichert wird. 

4. Nutzungsrechte der Software 

(1) Für die Laufzeit der Vereinbarung stellt die CertVision einen Zugang zum gehosteten Softwareprodukt zur Verfügung und räumt Ihnen ein eingeschränktes und nicht übertragbares, einfaches Recht ein, auf das gesetzlich geschützte, handelsüblich erhältliche Softwareprodukt und die damit verbundene Dokumentation (“Software”) (gemeinschaftlich der „Dienst“ genannt) zur internen geschäftlichen Nutzung über einen Webbrowser zuzugreifen und es zu nutzen. Während der Laufzeit hostet die CertVision den Dienst und behält ebenfalls die physische Kontrolle über ihn. Zugriff und Nutzung ist nur über das Internet mit einem Webbrowser möglich. Die CertVision ist nicht verpflichtet, Ihnen das Computerprogramm als Kopie oder einen Programmcode, Maschinencode oder Quellcode des Dienstes auf Anfrage zur Verfügung zu stellen oder zu liefern. Sie erklären sich mit Nutzung des Dienstes dazu einverstanden, dass Sie den Dienst in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen auf kommunaler, bundesstaatlicher, nationaler und internationaler Ebene, Vorschriften und Bestimmungen nutzen werden. 

(2) Die im Folgenden aufgeführten Aktionen/Handlungen sind Ihnen als Nutzer des Dienstes untersagt. Stimmen Sie diesen nicht zu und bevollmächtigen oder ermutigen Sie keine Dritten zu den aufgeführten Punkten: 

a) Inhalte hochzuladen, die rechtswidrig, verleumderisch, beschimpfend, beleidigend, betrügerisch, obszön sind, Viren enthalten oder die anderweitig von der CertVision vernünftigerweise als anstößig angesehen werden. Material zu veröffentlichen, das Text mit sexuellem Inhalt, Fotos oder sonstige Inhalte oder Inhalt, der diffamierend, obszön, anstößig, drohend, beleidigend oder hasserfüllt ist, enthält. 

b) den Dienst für betrügerische oder unangemessene Zwecke zu nutzen. 

c) zu versuchen, Software, die auf der Webseite der CertVision vorhanden ist, oder von dort genutzt oder heruntergeladen wird, zu dechiffrieren, zu dekompilieren, zu hacken, zu löschen, zu erweitern, zu verändern, zu zerlegen oder nachzukonstruieren. 

d) einen Teil des Dienstes, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der CertVision weiterzuverkaufen, zu vervielfältigen, zu kopieren, zu reverse-engineeren, abgeleitete Arbeiten davon herzustellen, ihn zu reproduzieren oder zu verwerten. Ein Roboter- oder Spiderprogramm, eine andere automatische Vorrichtung oder ein manuelles Verfahren zu verwenden, um Inhalte des Dienstes zu überwachen oder zu kopieren. 

e) den Dienst an Dritte weiter zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben oder weiterzuverkaufen, oder den Dienst für die Entwicklung von Konkurrenzlösungen zu nutzen (oder dies mit einem Dritten vertraglich vereinbaren), oder eines der Logos, Warenzeichen, Patent- oder Urheberrechtsvermerke, Hinweise zur Vertraulichkeit oder auf den gesetzlichen Schutz oder sonstige Hinweise oder Kennzeichnungen, die sich auf oder im Dienst befinden, zu entfernen oder zu verändern. Ausgenommen davon sind schriftlich geschlossene Abmachungen. 

(3) Wir garantieren Ihnen über den Zeitraum Ihres Abonnements einen Basissupport für die angebotenen Dienste, damit diese Ihnen 24 Stunden / 7 Tage die Woche zur Verfügung stehen. Hiervon ausgenommen sind: 

(a) geplante Abschaltzeiten für Einspielungen und Wartungsarbeiten 

(b) Nichterreichbarkeiten, die durch Umstände hervorgerufen werden, die bei vernünftiger Betrachtung, einschließlich aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Regierungsmaßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder sonstige Arbeitskräfteprobleme (ausgenommen jene, die unsere Angestellten involvieren), Störungen oder Verzögerungen beim Internetprovider, oder DoS-Attacken  und somit außerhalb unserer Kontrolle liegen. 

Die von uns bezogenen Dienste werden Ihnen nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und staatlichen Vorschriften bereitgestellt. 

5. Datensicherheit und Datenschutz 

(1) CertVision ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten zu schützen. 

(2) Entsprechend angemessene administrative, physische und technische Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit, der Vertraulichkeit und der Integrität Ihrer personenbezogenen Daten werden von der CertVision eingehalten und aufrechterhalten. Wir werden Ihre Daten nicht offenlegen, außer dies ist vom Gesetz zwingend vorgeschrieben oder von Ihnen ausdrücklich schriftlich genehmigt. Wir greifen nur auf Ihre personenbezogenen Daten zu, wenn dies für die Bereitstellung der Dienste erforderlich ist, um Leistungs- oder technische Probleme zu verhindern, um uns mit diesen zu befassen oder auf Ihren Wunsch hin im Zusammenhang mit Supportfragen. 

(3) Sollte die Sicherheit Ihrer Daten verletzt worden sein, werden wir Sie umgehend über die Art und den Umfang dieser Verletzung informieren und sofort Abhilfemaßnahmen in Übereinstimmung mit Branchenstandards einleiten. 

(4) CertVision ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Nur nach der ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung der betroffenen Person, werden Daten an Dritte weitergegeben. 

(5) Alle von der CertVision beauftragten Personen, die zur Durchführung des Auftrags eingesetzten werden, sind zur Einhaltung dieser Vorschrift verpflichtet. 

(6) Die CertVision haftet jedoch nicht für Fälle, in denen Daten auf rechtswidrige Art und Weise gestohlen und weiterverwendet werden. Die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber der CertVision aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen. 

6. Zahlungsbedingungen und Preissteigerungen 

(1) Die für den Dienst erhobenen Gebühren verstehen sich exklusive aller Steuern und Abgaben, die von den staatlichen Stellen auferlegt werden. 

(2) Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung fällig. Andere Zahlungsziele müssen in Ihrem individuellen Angebot festgehalten sein. 

(3) Jährliche Laufzeiten: Der Preis für ein Jahresabonnement erfordert eine Bindung von mindestens zwölf (12) Monaten. Ihr Jahresabonnement wird automatisch um ein Jahr verlängert, wenn Sie Ihr Abonnement nicht fristgerecht kündigen. 

(4) Sollten Sie in den Rückstand Ihrer Zahlungen für die erhobenen Nutzungsgebühren geraten, ist die CertVision berechtigt: 

a) Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, wenn die CertVision nicht einen höheren Zinsschaden nachweist; 

b) Das Vertragsverhältnis zu kündigen, nachdem eine gesetzte Nachfrist für die Zahlung erfolgslos verstrichen ist. 

c) Den NormTracker vorrübergehend abzuschalten, bis der Zahlungsverzug geklärt ist. Weitere Forderungen wegen Zahlungsverzug bleiben vorbehalten. 

(5) Die Zahlungspflicht des Kunden für das bestellte Softwareprodukt bleibt bestehen, ganz unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsintensität und Dauer durch den Kunden. 

(6) CertVision hat das Recht, die Dienstleistung und/oder das Produkt einzuschränken oder zu sperren, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt. Er hat das Recht, trotzdem Erfüllung zu verlangen oder nach seiner Wahl den Vertrag fristlos zu kündigen. 

(7) Preiserhöhungen: Die CertVision behält sich das Recht vor, Preise des Dienstes anzupassen. Diese erfolgen mit einer Vorabankündigungsfrist von mindestens 25 Tagen zum Monatsanfang. Der Kunden erhält ein Sonderkündigungsrecht, mit einer Frist von zwei Wochen zum Wirksamwerden der Preiserhöhung, wenn die Preissteigerung mehr als 8% pro Jahr betrifft. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn die Preiserhöhungen nachweislich von der CertVision zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere bei Kostenanpassungen, die direkt oder mittelbar durch die Gesetzgebung erfolgen. 

7. Geistiges Eigentum 

(1) Die CertVision beansprucht an dem von Ihnen an den NormTracker übermittelten Daten keine geistigen Eigentumsrechte. 

(2) Sie erkennen an, dass die CertVision alle Rechte, Rechtsansprüche und Anrechte auf und an dem Dienst besitzt, einschließlich und nicht beschränkt auf alle geistigen Eigentumsrechte und jene Rechte, die durch deutsche, EU- und internationale Gesetze zum geistigen Eigentum geschützt sind. Sie erklären sich dazu, den Dienst nicht zu kopieren, zu reproduzieren, zu verändern, zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke herzustellen. Ebenfalls bekennen Sie sich dazu, dass Sie kein Roboter- oder Spiderprogramm oder eine andere automatische Vorrichtung oder ein manuelles Verfahren verwenden werden, um die Inhalte des Dienstes zu kopieren oder zu überwachen und zu verändern. 

(3) Sie behalten alle Rechte an den Informationen, die Sie im CertVision NormTracker eingestellt, eingegeben oder hochgeladen haben, oder die CertVision in Ihrem Auftrag bereitgestellt, eingegeben oder hochgeladen hat. Die CertVision hat kein Recht, keinen Rechtsanspruch und kein Anrecht auf und an den in Ihren Daten zur Identifizierung von Personen enthaltenen Informationen. Die CertVision behält alle Rechte, Rechtsansprüche und Anrechte auf und an der Software, den Diensten, der Dokumentation für die Software, und alle Änderungen und/oder Verbesserungen an der Software, ungeachtet des Initiators für jede dieser Verbesserungen oder Änderungen, und ungeachtet dessen, ob Sie einen Beitrag zu diesen Änderungen und/oder Verbesserungen geleistet haben. Sie erkennen an, dass die CertVision alle Rechte, Rechtsansprüche und Anrechte auf und an transaktionalen und Leistungsdaten für die Nutzung der Software behält, die CertVision für ihre Geschäftszwecke erfassen, nutzen und offenbaren kann (einschließlich der Optimierung der Softwarenutzung und der Produktvermarktung), vorausgesetzt, diese Verwendung offenbart nicht Ihre Identität, Ihre vertraulichen Informationen oder Informationen zur Identifizierung von Personen, deren Daten Sie verarbeiten.  

(4) Auftragswerke: Kundenspezifisch angefertigte Designs, Computerprogramme, Computerdokumentationen, Dokumente und sonstige körperliche und unkörperliche Gegenstände, die die CertVision für Sie gemäß einer vereinbarten Leistungsbeschreibung verfasst oder erstellt hat (“Auftragswerke”), werden hierdurch allein für den internen Gebrauch sowie für die Laufzeit der Vereinbarung an Sie lizensiert und überlassen. Die CertVision GmbH behält alle Nutzungsrechte und kann alle Auftragswerke wiederverwenden, vorausgesetzt, diese Verwendung offenbart nicht Ihre Identität oder Ihre vertraulichen Informationen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Auftragswerke, für die die CertVision GmbH beauftragt und vergütet wurde. 

8. Anerkenntnisse und Haftungsausschluss 

(1) Sie akzeptieren und erkennen an, dass die CertVision keine Kontrolle über Ihre speziellen Arbeitspraktiken zur Personalgestaltung oder über Entscheidungen in Bezug auf die Beschäftigung, die Beförderung, Förderung, Kündigung oder Abfindung von Arbeitnehmern, hat, wenn Sie die Dienste nutzen. Sie übernehmen während der Dauer der Nutzung des Dienstes die volle Verantwortung für alle Entscheidungen. 

(2) Sie stimmen zu, dass Sie den Dienst auf eigene Gefahr hin nutzen. 

(3) Sie erkennen des Weiteren an, dass bei der Nutzung des Dienstes es in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt, die Einhaltung aller geltenden Gesetze durch Sie und durch Ihre Angestellten zu überwachen. 

(3) Das mit der Nutzung des Dienstes verbundene Risiko liegt bei Ihnen. Insbesondere wird jede Haftung für schädliche Daten und Schadcodes ausgeschlossen, die von Ihnen, von Ihren Angestellten oder Auftragnehmern in den Dienst hochgeladen werden. 

9. Haftung 

(1) Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung der CertVision wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen: 

Die CertVision besitzt eine eingeschränkte Haftung bei Fahrlässigkeit auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einer einfachen Fahrlässigkeit haftet die CertVision jedoch nur, wenn die CertVision eine Pflicht verletzt hat, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags, insbesondere eine unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien wirtschaftlich angemessene Nutzung des der CertVision zur Verfügung gestellten Dienstes zur Erfolgskontrolle, überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen. 

(2) Für den Fall, dass die CertVision Ihnen eine befristete Lizenz für die Nutzung des Dienstes einräumt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung der CertVision für einen Mangel, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über die Bereitstellung des Dienstes bestanden hat, gem. § 536a Abs. 1 1. Alternative BGB ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Mängel und Verschulden, die sich auf ein ausdrücklich garantiertes Merkmal oder eine ausdrücklich garantierte Spezifikation beziehen sowie, wenn die CertVision diese Mängel arglistig verschwiegen hat. 

(3) Die soeben genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der CertVision, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

10. Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung 

(1) Die von Ihnen gekauften Nutzerabonnements beginnen nach Bezahlung an dem vereinbarten Datum und laufen für die dort vereinbarte Laufzeit. Die Verlängerung des Vertrages erfolgt automatisch für weitere zwölf (12) Monate, sofern nicht vorher fristgerecht gekündigt wurde. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Tag ihrer Annahme durch Sie und läuft, bis alle Abonnements, für die diese AGB gelten, gekündigt wurden oder ausgelaufen sind.  

(2) Ein Abonnement hat eine Laufzeit von 12 Kalendermonaten und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils 12 Monate.  

(3) Wenn Sie sich entscheiden, die Dienste für eine kostenlose Testzeit zu nutzen und sich noch vor Ablauf dieser Testzeit dazu entschließen kein Abonnement zu kaufen, endet diese Vereinbarung nach Ablauf der kostenlosen Testzeit. 

11. Kündigung; Ablauf der Vertragslaufzeit 

(1) Die Kündigung muss vier (4) Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. 

(2) Nach Ihrer Kündigung räumt Ihnen die CertVision auf Ihren Wunsch hin ein, Ihre Daten zusammen mit Anhängen z. B. als CSV-Datei zum Download zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf einer 30-tägigen Frist sind wir nicht mehr verpflichtet, Ihre Daten aufzubewahren und werden nach Ablauf dieser Frist, außer es ist uns gesetzlich untersagt oder es ist etwas anderes festgelegt, alle Ihre Daten in unseren Systemen, oder die sich anderweitig in unserem Besitz oder unter unserer Kontrolle befinden, unwiderruflich löschen. 

Jederzeit kann auf Ihren Wunsch hin Ihr Account durch eine E-Mail an hello@certvision.de gelöscht werden. 

Sie sind damit einverstanden, dass die CertVision Ihren Zugang zum NormTracker herunterstufen, kündigen oder sogar aussetzen kann, ohne dafür in die Haftung gezogen zu werden, wenn diese Kündigung oder Aussetzung auf dem guten Glauben der CertVision basiert, dass Sie eine der Bedingungen dieser Vereinbarung verletzt haben und Sie oder Ihre Organisation diese fragliche Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung unsererseits behoben haben. 

12. Gerichtsstand und Sonstiges 

(1) Geltendes Recht. Diese AGB unterliegen deutschem Recht und werden nach diesem unter Ausschluss des Kollisionsrechts ausgelegt. Diese AGB fallen unter keinen Umständen unter das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. 

(2) Der gewählte Gerichtsstand ist Nürnberg. 

(3) Abtretung. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei darf keine der Parteien Rechte aus diesen AGB abtreten oder ihre Pflichten nach dieser delegieren. Jede solche Abtretung macht diese Vereinbarung null und nichtig. 

(4) Salvatorische Klausel. Sollte eine der hierin enthaltenen Bestimmungen in einer Gerichtsbarkeit ungültig, ungesetzlich oder nicht vollstreckbar sein, werden die Parteien in gutem Glauben eine neue rechtsgültige und vollstreckbare Ersatzbestimmung aushandeln, die der ursprünglichen Absicht der Parteien möglichst nahekommt. Alle anderen hierin enthaltenen Bestimmungen bleiben in dieser Gerichtsbarkeit in Kraft und werden großzügig ausgelegt, um die Intentionen der Parteien so weit wie möglich umzusetzen. Eine Ungültigkeit, Ungesetzlichkeit oder Nichtvollstreckbarkeit berührt nicht die Gültigkeit, Rechtsgültigkeit oder Vollstreckbarkeit dieser Bestimmung in jeder anderen Gerichtsbarkeit. 

(5) Gesamtvereinbarung. Diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung, einschließlich aller Anlagen und Anhänge und alle unterschriebenen Bestellformulare stellen die Gesamtvereinbarung zwischen uns hinsichtlich ihres Gegenstands dar und ersetzen alle früheren Erklärungen, Vereinbarungen und Absprachen, egal ob sie schriftlich oder mündlich erfolgten. 

13. Schlussbestimmung 

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hatten. Dies gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.