Kategorien-Archiv Wissen wie es geht

Dein Hund erinnert mich an meine Informationssicherheit!

Wenn man genau hinschaut, gibt es verblüffende Gemeinsamkeiten zwischen einem Hund und einem Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS).

Anmerkung, dies ist ein metaphorischer Vergleich, der alleine der Awareness für mehr Informationssicherheit dient!

Hier meine Erkenntnisse:

Schutz vor Bedrohungen
Beide dienen dem Schutz vor potenziellen Bedrohungen. Der Hund schützt Ihr Zuhause und Ihre Familie vor Eindringlingen oder Gefahren, während ein ISMS entwickelt wurde, um die Informationen und Daten einer Organisation vor unbefugtem Zugriff, Datenverlust oder anderen Sicherheitsrisiken zu schützen.

Überwachung der Umgebung
Sowohl der Hund als auch ein ISMS überwachen kontinuierlich die Umgebung. Der Hund kann auf verdächtige Geräusche oder Bewegungen reagieren und Sie warnen. Ein ISMS überwacht und analysiert Netzwerkaktivitäten, um potenzielle Sicherheitsverletzungen oder Angriffe zu erkennen.

Reaktion auf Vorfälle
Der Hund als auch ein ISMS sind darauf ausgerichtet, angemessen auf Vorfälle zu reagieren. Wenn Ihr Hund eine Bedrohung wahrnimmt, kann er aktiv werden, indem er bellt oder sich verteidigt. Ein ISMS verfügt über Richtlinien und Verfahren, um auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren, einschließlich der Isolierung von betroffenen Systemen, der Untersuchung des Vorfalls und der Wiederherstellung der Sicherheit.

Training und Aufmerksamkeit
Der Hund sowie das ISMS erfordern Training und kontinuierliche Aufmerksamkeit. Der Hund muss trainiert werden, um bestimmte Verhaltensweisen zu erlernen und zu gehorchen. Ebenso erfordert ein ISMS Schulungen für Mitarbeiter, um Sicherheitsbewusstsein zu schaffen und Best Practices im Umgang mit sensiblen Informationen zu vermitteln.

Kontrolle
Sowohl der Hund als auch ein ISMS bieten Kontrolle und Sicherheit. Der Hund kann dazu beitragen, das Verhalten anderer zu kontrollieren, z. B. indem er aufhört zu bellen, wenn Sie ihm sagen, dass er ruhig sein soll. Ein ISMS bietet Kontrolle über den Zugriff auf vertrauliche Informationen, indem es Richtlinien und Verfahren für den Zugriff auf Informationen festlegt und durchsetzt.

Und je länger ich darüber nachdenke, desto mehr Gemeinsamkeiten fallen mir ein…

Vertrauen
Sowohl der Hund als auch ein ISMS bauen auf Vertrauen auf. Sie vertrauen darauf, dass der Hund Sie und Ihre Familie beschützt, während Sie schlafen oder nicht zu Hause sind. Ebenso vertrauen Sie darauf, dass ein ISMS Ihre Daten und Informationen vor unbefugtem Zugriff schützt.

Risikomanagement
Sowohl der Hund als auch ein ISMS unterstützen beim Risikomanagement. Der Hund kann dazu beitragen, das Risiko von Einbrüchen oder anderen Bedrohungen für Ihr Zuhause zu reduzieren. Ein ISMS hilft dabei, Risiken im Zusammenhang mit der Informationssicherheit zu identifizieren, zu bewerten und zu bewältigen, um das Risiko von Sicherheitsverletzungen zu minimieren.

Proaktivität
Ein ISMS muss proaktiv sein. Der Hund kann darauf trainiert werden, potenzielle Gefahren zu erkennen, bevor sie auftreten, indem er beispielsweise bei verdächtigen Geräuschen bellt. Ein ISMS kann auch proaktiv sein, indem es Systeme und Netzwerke kontinuierlich überwacht, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu erkennen und zu verhindern. Durch Mitarbeiterschulung, Richtlinien und Verfahren werden proaktiv Maßnahmen zum Schutz der Informationssicherheit ergriffen.

Zusammenhalt
Gemeinsam stark. Egal ob Team Mensch & Hund oder unser Informationssicherheitsteam. Wer erfolgreich sein möchte, sollte ein Team bilden und gemeinsam handeln.

Nun bleibt nur noch zu klären, wer der Hund auf dem Bild ist?

Kalli ist unser Bürohund und sorgt als angestellter Life-Balance Coach (Bezahlung = Leckerlies) für ein angenehmes Klima, entspanntes Miteinander und regelmäßige Pausen sowie Spaziergänge und Bewegung an der frischen Luft.

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Rechtliche Hinweise:

TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Zwischen der CertVision GmbH und der ENX Association besteht hinsichtlich der vorstehend beschriebenen Leistungen keine rechtliche oder sonstige wirtschaftliche Beziehung. Mit der Nennung der Marke TISAX® ist keine Aussage des Markeninhabers zur Geeignetheit der hier beworbenen Leistungen verbunden.

Aktualisierung – VDA ISA 5.1 / TISAX®

Was hat sich geändert?

Gerade noch im Zertifizierungsaudit zur VDA ISA 5.0.4 gesessen und bereits eine Woche später schleicht sich klammheimlich die Version 5.1 heran. Mein erster Gedanke „Was hat sich denn nun schon wieder verändert?“, denn gefühlt wird keine andere Norm so häufig aktualisiert, wie die VDA ISA.

Laut dem Registerblatt Änderungshistorie im VDA ISA Katalog 5.1 wurde gar nicht so viel verändert. Hier ein kurzer Überblick:

  • Korrektur Rechtschreibung und Ausdruck, sprachliche Klarstellung, Beseitigung von Uneindeutigkeiten
  • Neustrukturierung Tabellenblatt „Willkommen“, Definition der Teballenblätter in „Definition“ verschoben
  • Ergänzung der Schutzziele bezüglich Anforderungen für hohen und sehr hohen Schutzbedarf im Tabellenblatt „Informationssicherheit“
  • Entfernen der Spalte „Adressierte Schutzziele“ in den Tabellenblätter „Informationssicherheit“ und „Prototypenschutz“
  • Inhalte der Spalte „Üblicher Prozessverantwortlicher“ in den Tabellenblättern „Informationssicherheit“ und „Prototypenschutz“ geleert

Halten wir fest, kleine Schönheitsreperaturen wurden durchgeführt, die addressierten Schutzziele (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität) wurden an die Anforderungen direkt rangehängt sowie die Hilfestellungen durch Vorbefüllung der üblichen Prozessverantwortlichen herausgenommen.

War das wirklich schon alles?

Bei einem zweiten Blick erhasche ich jedoch noch weitere Punkte, die in der Änderungshistorie glatt vergessen wurden. Kommt also bald die Version 5.1.1 mit Korrektur der Änderungshistorie heraus? Wir werden es sehen.

Welche wichtigen Änderungen gab es noch zur Vorgängerversion 5.0.4?

  • Anforderung 3.1.3 unter sehr hohem Schutzbedarf scheint zukünftig nicht mehr erforderlich zu sein und wurde herausgenommen (zur Erinnerung: „Die Entsorgung von Informationsträgern erfolgt gemäß eines der gängigen Standards (z. B. ISO21964, mind. Sicherheitsstufe 5)“)
  • Anforderung 4.2.1 unter hohem Schutzbedarf wurde nun zu sehr hohem Schutzbedarf verschoben
  • Anforderung 5.1.2 unter hohem Schutzbedarf wurde ebenfalls zu sehr hohem Schutzbedarf verschoben

Aktualisiserung NormTracker – Normen-Modul 5.0 zu 5.1

Natürlich haben wir im NormTracker bereits auf die Aktualisierung reagiert, die Änderungen entsprechend angepasst und den neuen Audit-Report VDA ISA 5.1 für Ihre Auswertung der Gesamtergebnisse hinterlegt.

NormTracker Anwender bekommen die durchgeführte Aktualisierung gar nicht mit. Genau so still und heinlich wie die Aktualisiserung des VDA ISA Katalogs 5.1 fand auch die Aktualisierung im Tool statt. Als NormTracker Anwender nutzen Sie Ihre Datenbank wie gewohnt weiter und müssen nichts weiter tun.

Für alle Neukunden, Interessenten und Partnerberater gillt: Ergebnisse früherer Versionen ab 4.1. sowie Auditreports und Auswertungen, können problemlos in die aktuelle NormTracker VDA ISA 5.1 übernommen werden, sprechen Sie mich gerne auf Datenübernahme und Importe an.

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Rechtliche Hinweise:

TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Zwischen der CertVision GmbH und der ENX Association besteht hinsichtlich der vorstehend beschriebenen Leistungen keine rechtliche oder sonstige wirtschaftliche Beziehung. Mit der Nennung der Marke TISAX® ist keine Aussage des Markeninhabers zur Geeignetheit der hier beworbenen Leistungen verbunden.

Was ist KRITIS?

Wofür steht eigentlich KRITIS und was steckt dahinter? Alle Hintergründe und die Basics zu KRITIS erläutern wir Ihnen im folgenden spannenden Beitrag. Bin ich KRITIS – mit praktischer Analyse-Tabelle!

KRITIS steht für Kritische Infrastruktur. Dazu zählen laut Definition vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Soweit so gut. Schauen wir uns das im Folgenden etwas genauer an.

In Deutschland werden Organisationen und Einrichtungen aus den Bereichen Energieversorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur zu den Kritischen Infrastrukturen gezählt.1 Diese in 2009 von der Bundesregierung verabschiedeten Bereiche werden wiederum in Sektoren unterteilt. Hier lohnt es sich einen genaueren Blick hineinzuwerfen, denn nicht jeder, der sich beispielsweise zum Bereich Gesundheit zählt, ist automatisch KRITIS. Dazu später mehr.

Worum geht es konkret bei KRITIS?

Es geht bei KRITIS um die Gewährleistung, dass im Ausnahmezustand die Dienstleistungen/Produkte der KRITIS Betreiber weiterhin zur Verfügung stehen. Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen sollen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen die Bedrohungen auf die IT reduzieren oder sogar eliminieren können. In Ausnahme -bzw. Krisensituationen muss die Organisation oder Einrichtung weiterhin handlungsfähig bleiben. Die IT kann wesentlich durch Hackerangriffe, feindliche Staaten sowie Naturkatastrophen und andere Elementare Gefährdungen bedroht werden, wie beispielsweise Stromausfall, Hochwasser und Feuer.

Die Wiederstandfähigkeit der IT und die Absicherung der kritischen Infrastruktur durch geeignete und empfohlene Maßnahmen wird wiederum in regelmäßigen Audits geprüft. KRITIS Betreiber müssen alle drei Jahre einen Auditierungsnachweis erbringen.

Ferner ist die Rede davon, dass die IT dem Stand der Technik entsprechen muss, welcher das ist, kann zum Beispiel durch die Ableitung eines gängigen Standards (ISO/IEC 27001) ermittelt werden. Zu beachten ist nur, dass der „Stand der Technik“ in der Definition nie allgemeingültig ist und von Branche zu Branche unterschiedlich sein kann. Darüber hinaus unterliegen einige Branchen weiterer Standards bzw. Sicherheitsvorkehrungen, hierzu zählt unter anderem der B3S (Abk. für Branchenspezifische Sicherheitsstandards).2 Im B3S werden auf die jeweilige Branche angepasste Anforderungen an die Kritische Infrastruktur definiert.

Auch an dieser Stelle der Hinweis, dass der B3S ebenfalls nicht unbedingt von allen Organisationen und Einrichtungen der jeweiligen Branche/Sektoren umgesetzt werden muss.

Weiterhin gilt, dass KRITIS Betreiber eine Kontaktstelle benennen müssen, die eine Erreichbarkeit zu jeder Zeit ermöglicht. Zu melden ist diese Kontaktstelle auf der Meldeseite des BSI. Doch Obacht, über diese gemeldete Kontaktstelle hat die Kommunikation ausschließlich und 24/7 zu erfolgen, Außnahmen durch Feiertage, Betriebsferien oder ähnliches sind nicht gestattet. Meldet der KRITIS Betreiber jedoch keine Kontaktstelle, so muss er mit Bußgeldern rechnen. Zusammenschlüsse mehrerer Einheiten unter einer Kontaktstelle sind möglich.

KRITIS Betreiber unterliegen zudem einer Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen sowie erheblicher IT-Störungen, die zu einem Ausfall führen können. Allerdings muss erst bei einem Ausfall die Meldung namentlich erfolgen, Störungen können zunächst auch anonym gemeldet werden.

Wer zu den KRITIS Betreibern gehört, sollte sich Unterstützung zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen suchen. Unterstützung bietet zum Beispiel auch der UP KRITIS. Dieser ist eine öffentlich-private Kooperation zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen, deren Verbänden und den zuständigen staatlichen Stellen.3 Übrigens können auch kleinere Unternehmen, die zwar eine Kritische Infrastruktur haben, aber nicht unter KRITIS fallen, beim UP KRITIS aufgenommen werden. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Ist man offiziell KRITIS Betreiber und erfüllt nicht alle geforderten technischen und/oder organisatorische Maßnahmen, so können ebenfalls Bußgelder verhängt werden. Diese erhöhen sich, wenn man diese selbst nach Aufforderungen durch das BSI nicht behebt. Wenn ein KRITIS Betreiber eine Maßnahme aufgrund von Kostengründen nicht umsetzen möchte, ist dies nicht zulässig.

Außerdem ist es ratsam, sich mit seiner Bedrohungslage auch dann auseinander zu setzen und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen anzunehmen, wenn man nicht unter KRITIS fällt. Wie Sie eine Risikoanalyse sinnvoll umsetzen, können Sie in diesen Beiträgen nachlesen:

Risikobewertung – Wissen wie es geht!

Risikomanagement – Und warum wir es lieben

Wie weiß ich nun, ob ich oder mein Kunde KRITIS ist oder nicht?

Informieren Sie sich zum Beispiel auf der Website des BSI und finden Sie heraus, ob Sie zu den aufgelisteten Sektoren zählen, die in §2 Absatz 10 des BSI-Gesetzes BSIG zu finden sind.4 Darüber hinaus müssen Sie den Versorgungsgrad ermitteln, eine bestimmte Mitarbeiteranzahl überschreiten sowie über 2 Mio. Jahresumsatz liegen. Nutzen Sie darüber hinaus unsere praktische KRITIS Analyse-Tafel, bei der Sie in fünf Schritten zum Ergebnis kommen.

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Profitieren auch Sie von einer sicheren KRITIS Analyse und Umsetzung, wappnen Sie sich mit unserem cleveren ISMS-Tool NormTracker. Sie wollen mehr zum Thema KRITIS erfahren oder einen kostenlosen Testaccount? Kontaktieren Sie uns!

Bin ich KRITIS? Hier in 5 Schritten KRITIS analysieren!

Quellen:

1 KRITIS https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/einfuehrung_node.html

2 B3S https://www.kritis.bund.de/SharedDocs/Downloads/Kritis/DE/B3S_Orientierungshilfe.pdf?__blob=publicationFile

3 UP KRITIS https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Aktivitaeten/Nationales/UPK/upk_node.html

4 BSIG https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2009/__2.html

KHZG Krankenhauszukunftsgesetz

umfassende Unterstützung vom Förderantrag bis zur Umsetzung

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist im September 2020 in Kraft getreten und soll maßgeblichen zur Digitalisierung in Krankenhäusern beitragen. Über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) wird eine finanzielle Hilfe von über 4,3 Milliarden Euro von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Investiert werden soll in moderne Notfallkapazitäten, IT-Sicherheit und Digitalisierungsvorhaben.

Wer nicht schnell genug ist, wird aus dem Fördertopf nichts mehr abbekommen, zudem ist bei den Förderanträgen Transparenz und professionelle Ausarbeitung erforderlich, um eine Bewilligung zu erhalten.

Neben dem Druck, die notwendigen Fördermittel zu erhalten, bedarf den Krankenhäusern an Experten KnowHow bei der ganzheitlichen Umsetzung, nicht zuletzt, um die hohen Sanktionen, die ab 2025 greifen werden, umgehen zu können.

In den vergangenen Wochen durften wir mehrere intensive und offene Gespräche mit IT-Leitern und Geschäftsführern aus dieser Branche führen, wir wollten die Herausforderungen besser verstehen und analysieren, mit dem Ziel, die passende Lösung bereitstellen zu können.

Bei uns erhälst Du die perfekte Lösung – alles aus einer Hand!

Gemeinsam mit der aConTech GmbH, Simon Projects GmbH und FUNDAMENTAL Consulting GmbH & Co. KG haben für Dich die optimalste Lösung gebaut, sodass Du alles aus einer Hand beziehen kannst, vom Förderantrag bis zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen.

Worauf es Dir ankommt:

  • Beratung Fördermittelantrag zum Festpreis mit MUSS/KANN Kriterien-Liste und professioneller Ausarbeitung Deines Antrags
  • Erstellung umfangreicher IT-Sicherheitskonzepte mit Betrachtung der Maßnahmen auf technischer und organisatorischer Ebene sowie DSGVO Anforderungs-Mapping zu 365 Lösungen durch ausgewiesene Experten
  • ISMS Umsetzung nach B3S gemäß Verpflichtung §75c SGB V mit NormTracker; verschlüsselte Datenspeicherung auf der Microsoft Cloud-Plattform und sichere Anmeldung durch Azure Active Directory, DSGVO Konformität, SharePoint Online Integration, optimierte Kommunikation mit dem DSB
  • Soft- und Hardwareberatung inkl. Impelentierung und Schwachstellenanalysemanagement

Unser ISMS-Tool NormTracker bietet dabei die ideale Unterstützung, um den branchenspezifischen Standard B3S schnell, sicher und einfach umzusetzen.

50% Aufwandseinsparung bei der Umsetzung des ISMS

75% Kosteneinsparung beim Betrieb des ISMS

Bereits die ersten Krankenhäuser haben mit uns Digitalisierungs- und IT-Security-Vorhaben gestartet, Krankenhäuser, bei denen NormTracker im Einsatz ist, loben die enorme Zeiteinsparung und Leichtigkeit bei der B3S-Umsetzung mit der cloudbasierten Software.

Durch die intuitive Bedienung und moderne Kacheloptik, fühlen sich User schnell im Tool zurecht, sie werden bei den alltäglichen Dingen an die Hand genommen und durchgängig begleitet. Zudem können auch andere relevante Normen bestens in der Datenbank ergänzt werden, wodurch weitere QM-Tools obsolet werden.

Melde Dich bei uns für einen kostenlosen NormTracker-Testzugang sowie für ein unverbindliches Gespräch: hello@certvision.de

Wir wünschen Dir viel Erfolg!

Dein CertVision-Team

B3S in Krankenhäusern

Von 0 auf 100 mit NormTracker!

Immer mehr Branchen werden verpflichtet, ein gelebtes ISMS vorzuweisen, so nun auch Krankenhäuser und Kliniken. Gemäß §75c SGB V sind diese ab Januar 2022 verpflichtet, die hohen Anforderungen aus dem branchenspezifischen Sicherheitsstandard B3S zu erfüllen.

Krankenhäuser stehen unter massiven Zeitdruck und vor einem Berg an Anforderungen.

Trotz Fördergelder über 4,3 Milliarden Euro von Bund und Ländern, stehen Krankenhäuser und Kliniken vor einer Mammutaufgabe. Vor allem kleinen Häusern unter 250 Betten fehlen oft personelle Ressourcen, um das stemmen zu können.

In den vergangenen Wochen durften wir mehrere intensive und offene Gespräche mit IT-Leitern und Geschäftsführern aus dieser Branche führen, wir wollten die Herausforderungen besser verstehen und analysieren, mit dem Ziel, die passende Lösung bereitstellen zu können.

Jetzt sind wir uns sicher –NormTracker ist die Lösung!
50% Aufwandseinsparung bei der Umsetzung
75% Kosteneinsparung beim Betrieb des ISMS

Bereits die ersten Krankenhäuser haben ihr ISMS-Vorhaben mit NormTracker gestartet und loben die enorme Zeiteinsparung und Leichtigkeit bei der B3S-Umsetzung mit der cloudbasierten Software.

• Schnelle Einführung: Implementierung innerhalb weniger Minuten
• Höchste Verfügbarkeit: Datenspeicherung in modernsten Rechenzentren
• Nahtlose Integration: Alles in einem Tool & Integration ins bestehende DMS
• Volle Kontrolle durch:
⇨ geführte Anforderungschecklisten
⇨ professionell aufbereitete Dokumentenvorlagen
⇨ integriertes Risikomanagement & Maßnahmenplanung
• Fördermittelantrag zum Festpreis, mit MUSS/KANN-Einschätzung

Durch die intuitive Bedienung und moderne Kacheloptik, fühlen sich User schnell im Tool zurecht, sie werden bei den alltäglichen Dingen an die Hand genommen und durchgängig begleitet. Zudem können auch andere relevante Normen bestens in der Datenbank ergänzt werden, wodurch weitere QM-Tools obsolet werden.

Melde Dich bei uns für einen kostenlosen Testzugang: hello@certvision.de

Wir wünschen Dir viel Erfolg bei der ISMS-Umsetzung und stehen für Fragen und alle weiteren Anliegen gerne zur Verfügung!

Dein CertVision-Team

Ihre NormTracker Mehrwerte

Martina, werde ich öfters gefragt, erzähle mir etwas über Deine Kunden und über die Mehrwerte des NormTrackers.

Vor allem KMU sprechen wir mit unserer Lösung an! Automotiv, Zulieferer, Dienstleister, Rechenzentren, Lebensmittelhersteller, Industrie, Kliniken, uvm., die mit einem simplen Tool viel Zeit, Energie und somit Kosten auf dem Weg zur Zertifizierung und darüber hinaus einsparen möchten.

Unsere Kunden haben verstanden, dass ein ISMS „nebenbei“ betrieben werden muss.

Hier finden Sie eine kleine Aufzählung der Mehrwerte, die Sie mit NormTracker erhalten.

  1. NormTracker spart Ressourcen! „..Ein kleiner Invest für eine große Aufwandseinsparung!“ Eine Referenz die uns stolz und glücklich macht, denn genau das ist unser Ziel! Starten Sie bereits ab 360€ jährlich.
  2. NormTracker ist genial, aber nicht die eierlegende Wollmilchsau! Obwohl NormTracker hochdynamisch und flexibel gestaltet wurde, enthält es nur die erforderlichen Funktionen, um ein ISMS aufzubauen und dann schlank zu betreiben.
  3. NormTracker wurde mit Experten entwickelt! Wir haben schon früh unsere Anwender, Berater und Nutzer, mit ins Boot geholt und gefragt, was sie für einen reibungslosen Prozess von uns benötigen. Ergebnis: NormTracker!
  4. NormTracker spart bis zu 50% und mehr Aufwände ein! Sie starten individuell an dem Punkt, an dem Sie sich befinden oder bereits befinden wollen. NormTracker kann speziell nach Ihren Anforderungen und Wünschen mit Dokumentenvorlagen, Aufgaben und Gefährdungen vorbereitet werden. Und zwar in wenigen Minuten!
  5. NormTracker ist einfach in der Bedienung! Kachelstruktur, wenig „Knöpfchen“, übersichtliche Ergebnisse, simple Reports.
  6. Mit NormTracker kann man sofort starten! Sie geben den Auftrag und binnen weniger Minuten erhalten Sie Ihren Zugang zu einem perfekt vorbereiteten System, ganz nach Ihrem Fortschritt und Wünschen.
  7. Mit NormTracker bestens und zu jeder Zeit vorbereitet sein! Zeigen Sie Auditoren, Prüfern, Ämtern mit NormTracker, dass Sie ernsthaft ein Informationssicherheits-Managementsystem betreiben. Sichern Sie sich den „Coolnessfaktor“ und verabschieden Sie sich von lästigen Auditspitzen. Ab sofort denkt NormTracker für Sie mit und läuft hinter den Kollegen her! 😉
  8. NormTracker bringt Organisationen mit Experten zusammen! Bei Fachfragen und/oder auf dem Weg zur Zertifizierung werden Sie auf Wunsch durch unsere registrierten Partnerberater an die Hand genommen.
  9. NormTracker vermeidet Auditspitzen! Das Tool bringt Sie entspannt zu Ihrem Informationssicherheits-Ziel und hilft Ihnen dabei, auch darüber hinaus die anfallenden Aufgaben zu verfolgen. Es wird Ihnen vorkommen, als liefe es „nebenbei“.
  10. CertVision unterstützt Sie mit Ersteinweisungen und Intensivkursen, damit Sie sicher und schnell starten können!

Bei Fragen zum NormTracker freut sich das CertVision-Team auf Ihre Kontaktaufnahme. Fragen Sie auch Ihren Berater des Vertrauens, ob er/sie bereits registrierter NormTracker-Partner/In ist.

Starten Sie jetzt durch und erleichtern Sie sich das Betreiben eines ISMS ebenfalls!

Informationssicherheit mit unseren #20minutes Intensivkursen

Wie man in 20 Minuten Wissen aufbaut, erfahren Sie in unseren regelmäßigen Intensivkursen zu abwechselnden Themen rund um Informationssicherheit und was die Cyber-Welt aktuell bewegt.

Ebenfalls werden immer wieder Sessions zum NormTracker folgen, in denen wir bestimmte ToDos und deren gezielte und zeiteffiziente Abarbeitung behandeln.

Die Sessions werden immer maximal 20 Minuten lang sein, also komprimiertes Wissen, zu Themen, die Sie wirklich interessieren. Im Anschluss an jede Session werden die Fragen aus dem Chat beantwortet.

Mit dem CertVision Newsletter erfahren Sie einmal monatlich alle anfallenden Termine vor allen anderen.

What’s next:

[21.09.2020, 14:00 Uhr] #20minutes Schutz vor Kryptotrojaner

[28.09.2020, 15:30 Uhr] #20minutes Als Office365 Nutzer vom NormTracker doppelt profitieren

Vorschau Oktober:

[in Planung] #20minutes Risikomanagement mit NormTracker

[in Planung] #20minutes Mit einem Förderprogramm durchstarten

[in Planung] #20minutes ISMS Anforderungen umsetzen mit NormTracker

[in Planung] #20minutes Aufgabenmanagement mit NormTracker

Sie haben einen Termin verpasst? Kein Problem, denn zu einigen Themen wird es Aufzeichnungen geben und andere werden sich wiederholen! Mehr erfahren…

Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter +49 911 14 885 202. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Vergangene Events:

[08.09.2020] #20minutes Aufgabenmanagement mit NormTracker

Neuer VDA TISAX® Katalog 5.0. Was hat sich denn nun geändert?

Seit Anfang August steht der neue VDA ISA Katalog Version 5.0 für neue Assessments zur Verfügung. Für bereits laufende Assessments kann bis zum 31. März 2021 noch der alte Katalog verwendet werden. Doch was hat sich geändert? In Vorbereitung der Umsetzung der Änderungen im NormTracker ISMS haben wir uns den neuen Katalog genauer angeschaut.

Der VDA spricht von einer grundlegenden Überarbeitung mit strukturellen als auch inhaltlichen Optimierungen. Wir stellen fest, dass sich viele Detailanpassungen hinter den in der Versionshistorie aufgeführten Änderungen verbergen, die speziell bei einem Re-Assessment neben einer genaueren Betrachtung der Änderungen auch ein Nachziehen von Prozessen und Dokumenten notwendig machen.
Der Wegfall des eigenständigen kleinen Moduls „Anbindung Dritter“ und dessen Überführung in die Themengebiete des Moduls „Informationssicherheit“ ist im Zusammenhang weitestgehend selbsterklärend. Ähnliches gilt für die 3 neuen Controls „mobiles Arbeiten“, „Eignung von Mitarbeitern“ und „Umgang mit Identifikationsmitteln“.

Die großen Änderungen verbergen sich im Hauptmodul „Informationssicherheit“. Um diese greifen zu können, reicht nicht allein der Blick in die Änderungshistorie. Nicht nur Control Nummerierungen haben sich an vielen Stellen verschoben, auch die Kontrollfragen und Anforderungen selbst wurden schon mal umformuliert und umstrukturiert. Neue Anforderungen kamen dazu und existierende Anforderungen können ihre Einstufung zwischen „Soll“ oder „Muss“ gewechselt haben. Die Einstufung „Kann“ existiert nicht mehr. Die eigene Control „mobiles Arbeiten“ geht nun stärker auf die aktuellen Anforderungen im Home-Office und Maßnahmen beim Reisen in sicherheitskritische Länder ein.

In unserer Web-Seminar Reihe gehen wir Ende September in einem „Deep Dive“ auch auf Ihre Fragen zum neuen Katalog der Version 5.0.1 ein. Unsere NormTracker Kunden bekommen die neue Katalogstruktur baldmöglichst zur Verfügung gestellt.

Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter +49 911 14 885 202. Wir freuen uns von Ihnen zu hören und Sie in einem so wichtigen Thema unterstützen zu dürfen.

Rechtliche Hinweise:

TISAX® ist eine eingetragene Marke der ENX Association. Zwischen der CertVision GmbH und der ENX Association besteht hinsichtlich der vorstehend beschriebenen Leistungen keine rechtliche oder sonstige wirtschaftliche Beziehung. Mit der Nennung der Marke TISAX® ist keine Aussage des Markeninhabers zur Geeignetheit der hier beworbenen Leistungen verbunden.