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Informationssicherheit in Krankenhäusern – Warum Sie spätestens jetzt Ihr ISMS Vorhaben starten sollten!

Langsam tickt die Uhr für die Krankenhäuser, die nach dem Fördermittelantrag-Marathon noch ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) bis zum 01. Januar 2022 einzuführen haben. Warum es gerade jetzt eine Lösung zu verwenden gibt, die Aufwand und Zeit einspart, wollen wir im Folgenden schildern.

Schauen wir uns zunächst noch einmal im Detail an, was genau die Gesetzgebung verlangt.

Im §75c SGB V steht sinnhaft unter Abschnitt 1, dass ab dem 01. Januar 2022 Krankenhäuser verpflichtet sind, nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische sowie technische Maßnahmen zur Absicherung der Schutz- oder Kadinalsziele umzusetzen. Dabei soll der erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung des Krankenhauses stehen.

Das bedeutet auf der einen Seite, dass ein Informationssicherheitssystem eingeführt und betrieben werden muss, aber auf der anderen Seite sollen die eingeführten technischen sowie organisatorischen Maßnahmen zur Absicherung im Verhältnis stehen.

Weiter in Abschnitt 2 wird erwähnt, dass Krankenhäuser die Verpflichtungen nach Absatz 1 insbesondere erfüllen, indem sie einen branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die informationstechnische Sicherheit der Gesundheitsversorgung im Krankenhaus in der jeweils gültigen Fassung anwenden, dessen Eignung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach § 8a Absatz 2 des BSI-Gesetzes festgestellt wurde.

In diesem Abatz wird deutlich, dass die Anforderungen nach B3S erfüllt werden müssen, allerdings sagt dies noch nichts über den empfohlenen ISMS Standard aus, ob dieser zwingend nach ISO27001 oder BSI IT-Grundschutz sein muss. Bereits in 2019 wurde vom BSI das kleine charmante Regelwerk VdS 10000 der VdS Schadenverhütung GmbH als ein geregelter Prozess zur Einführung eines ISMS erklärt und ermöglicht vor allem jetzt allen Krankenhäusern noch bis Ende des Jahres einen angemessenen und guten Basisschutz einzuführen, wohingegen die ISO27001 für den Start zu umfangreich wäre. An der Stelle auch der Hinweis, dass die VdS 10000 aufwärtskompatibel zur ISO27001 ist, was noch einmal unterstreicht, dass die VdS 10000 ein wunderbarer Ausgangspunkt ist.

Unter Abschnitt 3 wird nun auch noch einmal verdeutlicht, dass diese Regelung für alle Krankenhäuser zutrifft und nicht nur für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Nun wird jeder in die Pflicht genommen angemessene technische Vorkehrungen zu treffen.

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Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75c.html